Krypto-Handel – wann müssen Unternehmen dafür Steuern zahlen?

Wenn Unternehmen mit Kryptowährungen Handeln, ist dies gewerblich. Demnach wird mit der Besteuerung anders als bei privaten Anlegern verfahren. Hier gilt der Handel natürlich nicht als privates Veräußerungsgeschäft. Also existieren auch die Vorteile bei einer einjährigen Haltedauer nicht.

Da die Coins zum Betriebsvermögen gehören, müssen sie entsprechend behandelt und angegeben werden.

Wie wird der Gewinn aus dem Krypto-Handel berechnet?

Kryptowährungen werden oft zu unterschiedlichen Kursen gekauft. Zum Einen, weil die Kurse von Bitcoin und Co starken Schwankungen unterliegen. Zum Anderen, weil Kryptobörsen wie Coinbase, Kraken u.a. die Coins zu unterschiedlichen Preisen handeln.

Generell muss der Anschaffungspreis vom Veräußerungspreis abgezogen werden, um die Gewinnberechnung durchzuführen. Es gibt für Anleger zwei Möglichkeiten, die Gewinne zu errechnen. Um somit eventuelle Rückfragen des Finanzamtes stichhaltig beantworten zu können. Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Marktsituation an um zu beurteilen, welche der beiden Methoden nun steuerlich am sinnvollsten ist. Daher kann man dies nicht pauschal beantworten.

Es gibt bislang keine klare gesetzliche Regelung, welche Methode anzuwenden ist. Die Finanzämter dürften allerdings eher zur FIFO-Methode tendieren, die auch bei anderen Geldanlagen genutzt wird. Eher mit Widerstand dürfte man bei der LIFO-Methode rechnen.

Methode 1: Kryptogewinne berechnen nach der FIFO-Methode

Hierbei (First In – First Out) geht man davon aus, dass die Coins, die zuerst gekauft wurden, auch als erstes wieder verkauft werden. Besonders wenn der Markt bullisch ist – wenn die Kurse anhaltend steigen – kann sich dies lohnen.

Methode 2: Kryptogewinne berechnen nach der LIFO-Methode

Im Gegensatz zur FIFO-Methode steht die LIFO-Methode (Last In – First Out). Hier geht man davon aus, dass die zuletzt erworbenen Coins als erstes wieder veräußert werden.

Können die Kosten des Wallets von der Steuer abgesetzt werden?

Natürlich. Kosten die anfallen, wie z.B. für ein Konto bei der Kryptobörse, einem CFD-Broker oder des Wallets, in der ja die Krypto-Coins gespeichert werden müssen, können in der Steuererklärung mit den Gewinnen verrechnet werden. Auch können Verluste aus dem Krypto-Handel mit den Gewinnen aus dem vorhergehenden Jahr gegengerechnet werden. Ebenso können Verluste aus dem folgenden Jahr in Form eines Verlustvortrages verrechnet werden.