Derivate-Steuer – CFDs werden auch 2021 weiterhin gehandelt

Die Steuerrechtsänderungen, die 2021 in Kraft traten, sind ein Schlag für die Branche. Aber wenn die Anbieter geschickt vorgehen und man als Trader aufpasst, wird man sich dennoch weiter an den Vorzügen der CFDs erfreuen können und sich nicht von der Derivate-Steuer ausbremsen lassen.

Nach derzeitigem Planungsstand der Derivate-Steuer werden Trader von Futures, Optionen und CFDs steuerlich benachteiligt. Im vorliegenden Entwurf werden diese Instrumente explizit als Termingeschäfte eingestuft und unterliegen damit den neuen Regeln. Das bedeutet jedoch nicht, dass man diese nicht mehr handeln kann. 

Gegenüber Zertifikaten haben diese Produkte zu große Vorteile und sind zusätzlich zu gut, als dass man sie einfach ignorieren könnte. Man muss jedoch aufpassen!

Es gibt folgende steuerliche Nachteile der Derivate-Steuer, die man berücksichtigen muss:

 

  • Die innerjährige Verlustverrechnung ist auf 40 TSD EUR beschränkt.
  • Verluste aus Termingeschäften darf man nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnen. 
  • Der verbleibende Verlust nach Verrechnung, kann zwar der Höhe unbegrenzt und zeitlich vorgetragen werden, aber pro Jahr können aus dem Verlustvortrag nur 20 TSD EUR genutzt werden (somit beträgt die maximale Verlustverrechnungshöhe in einem Jahr 40 TSD EUR).
  • Das Verrechnen der Verluste mit den Gewinnen kann nur im Rahmen der Veranlagung erfolgen; es müssen zwingend die Kapitaleinkünfte in die Steuererklärung gepackt werden. Dies bedeutet ebenfalls: Bei einem Broker mit Sitz in Deutschland verliert man zwar nach jedem Gewinntrade Liquidität, kann aber die Verluste erst nach dem Tradingjahr geltend machen und dies auch nur begrenzt.

Es kommt stark auf die Tradingfrequenz, die eigenen Tradingschwerpunkte und das Volumen an, ob und wie stark man betroffen ist:

  • Hat man bisher nur CFDs gehandelt hat, ist man von Punkt 2 nicht betroffen.
  • Wer sein Konto im Ausland hat, für den ist zudem Punkt 4 nichts Neues.
  • Blieb man pro Jahr bisher mit kumulierten Verlusttrades unter 20 TSD EUR (und wem dies auch künftig gelingt), ist man ebenfalls nicht betroffen!

Einige Empfehlungen für Broker und Trader kann man auf jeden Fall ableiten:

 

  • Stets im Blick haben, wie viele kumulierte Verluste (vor Saldierung mit Gewinnen!) in einem Jahr bisher aufgelaufen sind (ab 2021).
  • Man kann, wenn man in den Bereich 20 TSD EUR gelangt, schon mal vorsichtiger werden. Ab 40 TSD EUR sollte man darüber nachdenken, in dem Jahr das Trading mit Termingeschäften sein zu lassen.
  • Am besten hat man einen Broker im Ausland, dann fließt keine Liquidität nach Gewinntrades ab.
  • Unter den genannten Verlustgrenzen zu bleiben, werden es Heavy Trader nie schaffen. Diese können über die Gründung einer kleinen Kapitalgesellschaft (UG, GmbH) nachdenken und in dieser traden.

Die genannten Regelungen gelten nur für die Abgeltungssteuer; also nur für den privaten Bereich. Ein erhöhter organisatorischer Aufwand droht unter Umständen sowie auf den ersten Blick eine höhere Steuerbelastung als im Abgeltungssteuer-Regime, jedoch kann man auch Kosten – hierzu zählen z.B. auch die Abo-Kosten für Trading-Dienst – in die Gesellschaft verlegen und man kann alles wie gewohnt verrechnen.

Eine steuerliche Beratung erscheint auf jeden Fall mehr als sinnvoll.

Die CFD-Branche darf zwar nicht steuerlich beratend tätig werden, sie kann jedoch den Kunden im Rahmen ihrer Möglichkeiten behilflich sein. Nach weiteren Informationen tarbeiten einige CFD-Anbieter bereits an Lösungen und Produktinnovationen, die die geschilderte Thematik umgehen könnten, so dass ein CFD womöglich kein Termingeschäft mehr wäre. Das BMF-Schreiben führt einige Ansatzpunkte. Es wäre dann allerdings auch konsequent, dass diese Produkte nicht mehr CFD heissen. 

CFDs sind praktisch einsetzbare Finanzinstrumente und sehr transparent

Gegenüber eines Hebelzertifikats ist das Handling deutlich angenehmer, das kann ich aus eigener Erfahrung berichten. Ich gehe ganz klar davon aus, dass es CFDs auch in Zukunft weiterhin geben wird. Es ist auch noch zu bedenken – neben den o.g. Empfehlungen -, dass das fragliche Gesetz der Derivate-Steuer ohnehin nach zwei Jahren überprüft werden soll. Der Gesetzgeber könnte es also sogar selbst kippen. Dies hängt natürlich auch stark von der nächsten Regierung ab, noch ehe Bundesfinanzhof oder Bundesverfassungsgericht diesem unwürdigen Gesetz ein Ende bereiten.

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