Energiepauschale – Letzte Chance auf 200-Euro-Energiepauschale nutzen

Studierende und Fachschüler haben nur noch bis einschließlich Montag die Möglichkeit, die Energiepauschale in Höhe von 200 Euro zu beantragen. Diese Frist wurde kurzfristig bis Montag verlängert. Hamburgs Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank betont die Bedeutung dieser Unterstützung. Sie ermutigt die Studierenden, doch unbedingt von diesem Zuschuss Gebrauch zu machen.

Die Energiepauschale wurde eingeführt, um die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise abzufedern. Besonders für Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler ist dies oft immens wichtig. Die Einmalzahlung von 200 Euro ist steuerfrei. Sie soll ja gerade dazu beitragen, die finanzielle Belastung zu mindern.

Laut Angaben der Wissenschaftsbehörde haben bisher jedoch noch immer nicht alle Studierenden und Fachschüler die 200 Euro beantragt. Dies ist in etwa ein Viertel dieser Personengruppe. Von z.B. 121.925 Hamburger Studierenden und Fachschülern haben 90.320 bereits Anträge gestellt. Dies entspricht einem Anteil von 74,1. Bundesweit gab es bislang mehr als 2,8 Millionen Antragstellungen. Dies ist einer ausbezahlte Summe in Höhe von rund 561,5 Millionen Euro.

Die Energiepauschale steht allen Studierenden an Hochschulen und Lernenden an Berufs- und Fachschulen zu. Sie müssen allerdings zum 1. Dezember 2022 eingeschrieben gewesen sein. Und zu diesem Zeitpunkt ebenso ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland gehabt haben. Sogar erwerbstätige Studierende, die bereits von der Energiepauschale für Arbeitnehmer in Höhe von 300 Euro profitiert haben, sind antragsberechtigt. (s.a. Verdienst mit CFD´s …. hier klicken)

Die Fristverlängerung bis Montag bietet denjenigen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, die Gelegenheit, von dieser finanziellen Unterstützung zu profitieren. Die Energiepauschale kann man online beantragen.

Wer kann die 200 Euro für die Energiepauschale beantragen?

Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen und Schritte für die Antragstellung:

  1. Berechtigung: Um berechtigt zu sein, muss der Antragsteller zum 1. Dezember 2022 eingeschrieben sein und in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  2. BundID-Konto: Zur Beantragung der Energiepauschale wird ein BundID-Konto benötigt, um sich eindeutig zu identifizieren. Dieses Konto kann auf der dafür vorgesehenen Plattform eingerichtet werden.
  3. BundID-Konto-Einrichtung: Es ist nicht zwingend erforderlich, die Online-Funktion des Personalausweises oder ein „Elster-Zertifikat“ (wie es für die Online-Steuererklärung verwendet wird) zu besitzen. Es reicht aus, ein einfaches BundID-Konto mit einem Nutzernamen und einem Passwort anzulegen.
  4. Nutzen für andere Verwaltungsdienstleistungen: Das BundID-Konto kann von jedem Bürger genutzt werden, nicht nur für die Energiepreispauschale, sondern auch für andere Verwaltungsdienstleistungen.

Die Berechtigten sollten sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereithalten, um den Antragsprozess reibungslos durchzuführen. Es ist erwähnenswert, dass bis zum angegebenen Zeitpunkt mehrere hunderttausend Menschen ein BundID-Konto eingerichtet haben, aber es ist unklar, wie viele davon dies speziell für die Beantragung der Energiepauschale getan haben.

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